Änderungen aufgrund der Steuersatzerhöhung

Auf den 1. Januar 2024 werden die Mehrwertsteuersätze wie folgt erhöht:

 

Bis 31. Dezember 2023 Neu ab 1. Januar 2024
Normalsatz: 7,7 % 8,1 %
Reduzierter Satz: 2,5 % 2,6 %
Sondersatz für
Beherbergung:
3,7 % 3,8 %


In der Mehrwertsteuerabrechnung für das 3. Quartal 2023, für das 2. Semester 2023 und für den Monat Juli 2023 kann zum ersten Mal mit den neuen Mehrwertsteuersätzen gegenüber der ESTV abgerechnet werden.

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